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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10   

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https://dejure.org/2013,106479
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10 (https://dejure.org/2013,106479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2013 - L 14 U 156/10 (https://dejure.org/2013,106479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - L 14 U 156/10 (https://dejure.org/2013,106479)
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  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).

    Ferner ist in dem Begehren des Klägers eine entsprechende Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu sehen, weil er ein konkretes Leistungsbegehren in Form von Rentenleistungen geltend macht; in solchen Fällen ist eine derartige weitere Verpflichtungs- oder Leistungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az.: B 2 U 29/04 R - zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Dabei ist zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge immer eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (ICD-10, DSM IV) erforderlich (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R und B 2 U 40/05 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (siehe nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - Az.: B 2 U 8/06 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Ferner ist in dem Begehren des Klägers eine entsprechende Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu sehen, weil er ein konkretes Leistungsbegehren in Form von Rentenleistungen geltend macht; in solchen Fällen ist eine derartige weitere Verpflichtungs- oder Leistungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az.: B 2 U 29/04 R - zitiert jeweils nach juris).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - Az.: B 2 U 25/05 R - m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - Az.: B 2 U 5/10 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Für die Annahme der von dem Kläger geltend gemachten posttraumatischen Belastungsstörung ist der Vollbeweis erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. exemplarisch Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 29/07 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Dabei ist zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge immer eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (ICD-10, DSM IV) erforderlich (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R und B 2 U 40/05 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 156/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

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